Kuno Spöth

Who is who im Sachverständigenwesen


Dipl. Ing. Kuno Spöth
Ravensburger Ring 57
81243 München
Tel.: 089/82909418
Fax: 089/82909417
E-Mail: Spokl@aol.com

Bestellung

Von der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Estrich und Asphalt.

Beruflicher Werdegang

- Studium Fachgebiet Ingenieurbau
- 33 Jahre im Holzmann-Konzern tätig, zuletzt als Bereichsleiter der Deutchen Asphalt für den Bereich Bayern und Baden-Württemberg. Zuständig für Autobahnbau, allgemeiner Straßenbau, bituminöse Abdichtung von Wasserbauten und Bauwerkssanierung. Weiterer Schwerpunkt: Beton-, Stahlbrücken- und Flachdachabdichtungen.
- Ausführung von qualifizierten Estrich- und Bodenkonstruktionen, Zusammenarbeit mit an grenzenden Gewerken
- Seit Oktober 2001 freier Gutachter ohne Firmen- oder Industrie-Bindung
Tätigkeitsschwerpunkte als Gutachter:
- Schwimmende Estriche
- Industrieestriche
- Monolithische, flächenfertige Betonplatten
- Konstruktionen mit bituminösen Baustoffen
Im Bereich der Industrieestriche wurden folgende größere Objekte akquiriert und ausgeführt:
- Flughafen München, 250.000 m2 Estriche in unterschiedlichem Konstruktionsaufbau, vorwiegend zementöse Estriche; Lufthansa-Wartungshalle, ca. 30 000 m2, in Feldern bis 3.000 m2 fugenlose, vorgespannte, beheizte und flächenfertige Betonplatte; Gepäckkanal 10.000 m2 Zementestrich mit leitfähiger Beschichtung
- Neue Messe München, ca. 30.000 m2 Estriche in unterschiedlichen Konstruktionen und Baumaterialien. Vorwiegend Zement und Anhydritestriche
- Alte Messe München, 1974-1995, 200.000 m2 Estriche, vorwiegend Gussasphalt
- Abdichtung und Beläge von Tiefgaragen und sonstigen Ingenieurbauwerke vorwiegend in Gussasphalt
- 1999-2001 Mitarbeit im EU-Forschungsobjekt zum Thema "Bewehrung von Asphaltbelägen mit Baustahlmatten"
- seit 2001 Mitarbeit im BEB-Arbeitskreis Sachverständige

Praxisbeispiel

Im Jahr 2003 hatte der Sachverständige mehrere Tiefgaragenbeläge zu beurteilen. In einem Fall wurde ein 2-geschossiges Parkhaus mit ca. 10.000 m2 begutachtet. Die Untersuchung ergab folgenden Estrichaufbau: 1 Lage mit 4 cm Zementestrich, darauf eine Lage Kunstharzestrich in einer Dicke von bis 2 cm und darauf eine Lage Bitumenemulsionsestrich ebenfalls in einer Dicke bis 2 cm. Die darunter liegende tragende Betonplatte war auf quer verlaufenden Unterzügen aufgelagert. Schon in der Vorprüfung konnte ein erheblicher Chloridanteil in der Betondecke festgestellt werden.

Nach dem Rückbau der 3 Estrichlagen wurde der Estrichaufbau als Ursache für die Chloridanreicherung ausgemacht. Die Chloriduntersuchungen der Betondecke ergaben Werte von über 5%. Erlaubt sind Grenzwerte von 0,4-0,5%. Der ursprüngliche Zementestrich hatte einen sehr hohen Hohlraumgehalt. Das Tauwasser sammelte sich in den Hohlräumen und bildete ein Reservoir von tausalzbelasteter Feuchtigkeit. Diese konnte mühelos durch diverse Schwachstellen durch die sehr dünne Betonkonstruktion dringen.

Der Estrich wurde mit einem Kunstharz- und Bitumenemulsionsestrich saniert. Mit dem Erfolg, dass Salzwasser um ein Vielfaches schneller eindringen konnte, als nach oben wieder auszudiffundieren. Der Bitumenemulsionsestrich verhinderte das Austreten des mit Tausalz belasteten Wassers. Die Folge: Der Zementestrich ließ die Konstruktion langsam in sich zusammenbrechen. Die Betondecke musste größtenteils abgetragen werden. Sie konnte nur als Schalung für die neu zu erstellende Betondecke verwendet werden. Diese wurde als flächenfertige Decke ausgeführt. Gemäß DIN 1045 und der DAfStb-Richtlinie ist neben der genügenden Betonüberdeckung eine Betonschutzschicht zu erstellen. Noch besser ist es, wenn diese Betonschutzschicht aus einer Abdichtung und einer Schutzschicht gemäß DIN 18195 besteht. Tipp: Für Estrichunternehmen ist die Beachtung der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber wichtig. Grundsätzlich sollte man beim Neubau von Tiefgaragen den Schutz der Betonbauteile nicht außer acht lassen.

Brancheneinschätzung

Die Entwicklung der Estrichunternehmen in wirtschaftlicher und in technischer Hinsicht unterscheidet sich kaum von der allgemeinen Wirtschaftslage. Der mit einer gewissen Aufregung geführte Streit über die Handwerksordnung ist verständlich. Dabei wird aber nicht in jeder Hinsicht sachlich argumentiert. Die Abschaffung der Meisterpflicht wurde nicht Ende des Jahres 2003 "verschlafen", sondern hat sich bereits in den 80er Jahren und früher in einer stetigen Entwicklung angebahnt.

Beobachtet man den heutigen Baubetrieb aus objektiver Sicht, so kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die Veränderungen sehr rasant sind. Aber dennoch wird die meisterliche Ausbildung auch in Zukunft gefragt sein und sie wird eine der Grundlagen einer vertraulichen Zusammenarbeit zwischen Kunde und Handwerker darstellen.

Die Bedeutung von Anwendungstechnikern, Materialprüfern und Projektingenieuren wächst. Nur der Fachmann in der Industrie kann über immer kompliziertere Materialien wie Klebstoffe, Reaktionskunststoffe, Zusatzmittel und Bodenbeläge Auskunft geben. Allerdings können sie auf Seiten des Handwerks den Meister nicht ersetzen. Der gut ausgebildete Handwerksmeister, der sich mit all den genannten Fachleuten verbündet, die Augen für Innovationen offen hat und der bereit ist, etwas zu riskieren, wird auch in Zukunft wirtschaftlichen und technischen Erfolg haben. Das galt früher und gilt auch für die Zukunft. Das Fachhandwerk braucht schlecht ausgebildete, billige Kräfte nicht zu fürchten: Sie liefern die Aufträge von morgen.
aus FussbodenTechnik 04/04 (Personalien)