SPEZIAL VERLEGEUNTERLAGEN

Unterlagen werden genormte Produkte – Argumente für die Verlegung im System

Schalldämmung, Isolation, Druckfestigkeit - Verlegeunterlagen erfüllen vielerlei Ansprüche. Die Bestimmung ihrer technischen Eigenschaften und deren Festschreibung in spezifischen Normen gibt dem Handwerker Sicherheit bei der Wahl des geeigneten Materials.

Verlegeunterlagen gibt es aus unterschiedlichsten Materialien und für ganz verschiedene Zwecke. Entscheidend ist, welche Aufgaben eine Unterlage primär erfüllen und welcher Belag auf ihr verlegt werden soll. Unter Parkett- oder Laminatboden ist oft Schalldämmung gefragt, in anderen Fällen wird Isolation gegen Feuchtigkeit oder Kälte gefordert. Zusätzlich müssen Druckfestigkeit und Wärmedurchlass gewahrt sein. Und auch Höhenausgleich oder ökologische Wünsche eines Bauherrn können die Wahl beeinflussen.

Es darf in der bodenlegenden Branche als Stand der Technik bezeichnet werden, dass schwimmend verlegte Böden - ob Fertigparkett, Laminat, Kork oder Designbeläge - eine Unterlage brauchen. Pflicht ist es aber nicht. Die Verlegesituation vor Ort gibt den Ausschlag. Dem Handwerker oder Fachberater des Bauherrn bleibt es überlassen, seinen Auftraggeber von dem Mehrwert einer systemgerechten Unterlage zu überzeugen. Dabei hilft ihm als jüngstes Argument eine Anfang 2019 aktualisierte europäische Norm: die DIN EN 16354 vom Januar 2019, Laminatböden - Verlegeunterlagen - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN16354:2018. Darin sind Prüfverfahren zur Bestimmung der technischen Eigenschaften von Verlegeunterlagen unter Laminatböden und Mindestleistungsanforderungen an das Verlegeunterlagen-Bodensystem festgelegt.

Unterlagen werden salonfähig

Gegenüber der alten Fassung DIN CEN/TS 16354 aus dem Jahr 2014 wurden Anforderungen an den Ausgleich punktueller Unebenheiten, die Druckfestigkeit und die Beständigkeit bei dynamischer Belastung aufgenommen. Die Bestimmung des abgestrahlten Gehschalls erfolgt nach DIN EN 16205 und die Bestimmung der Formaldehydemission nach DIN EN 16516. Darüber hinaus wurden Festlegungen zum Prüfbericht aufgenommen. Das dürfte für den Verbraucher im Einzelnen zu komplex sein, es zeigt aber deutlich die Tendenz, das Produkt Unterlage allgemein salonfähig und unverzichtbar zu machen. Und technische Mindestanforderungen an Verlegeunterlagen gibt es nicht erst seit der DIN EN 16516. Trittschalldämmung für unterhalb liegende Räume wird durch die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" geregelt. Ganz abgesehen von erhöhten Anforderungen durch die VDI 4100 und die Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Akustik. In Bezug auf Gehschall wiederum existierte bereits eine eigene Norm der Laminatbodenhersteller (EPLF Norm WD 021029-5).

Zur Verlegung auf Fußbodenheizung muss die Wärmeleitfähigkeit (EN 12667) einer Unterlage zum entsprechenden Wert des Oberbelages addiert werden. Gegen aufsteigende Feuchtigkeit bei mineralischen Untergründen ist eine Dampfbremsfolie (sd-Wert) erforderlich. Und zum Brandverhalten einer Unterlage (DIN 4102) muss immer eine Prüfung im Verbund mit dem Gesamtfußbodensystem erfolgen. Das besagt der Kommentar zur DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten". Letztlich soll das Unterlagenmaterial auch gesundheitlich unbedenklich sein und wird nach DIN EN 13419 sowie nach DIN EN 717-1 auf Emissionen geprüft.

Die Hersteller von Verlegeunterlagen sind selber treibende Kraft dieses Fortschritts und bringen immer wieder technisch verbesserte Produkte auf den Markt. Der Variantenreichtum an Materialien reicht von Platten aus Holzfasern oder Korkschrot über schwere, mineralstoffhaltige Matten bis zu Rollen aus leichtem PE-Schaum. Auch Verbundstoffe gibt es, denn mitunter sollen die Unterlagen mehr als nur eine Aufgabe erfüllen. Wasserfest sein, Feuchtigkeit absperren, Schall schlucken, Wärme dämmen, Wärme durchlassen, ökologisch bleiben, Bodenunebenheiten ausgleichen, schwere Schränke tragen - eine Liste an Eigenschaften, die in einem Produkt nicht vereint werden können. Nichtsdestotrotz werden Unterlagen vielfach Mehrfachanforderungen gerecht.


Interview mit dem Sachverständigen Richard A. Kille
"Eine Unterlage kann nicht alles"

Diverse Materialien, spezifische Eigenschaften und immer mehr genormte Prüfparameter: Wer den Anschluss an die Entwicklung in der Fußbodentechnik nicht verpassen will, sollte sich mit der breiten Palette an Materialien für Verlegeunterlagen befassen, rät Richard A. Kille, Sachverständiger und Institutsleiter des IFR Köln, im Interview.

FussbodenTechnik: Herr Kille, Mitte der 1990er-Jahre konnte der Handwerker zwischen elf Unterlagenkategorien wählen, von Wollfilzpappe bis zu über 6 mm dicken Kautschukbahnen. Wie umfangreich schätzen Sie die Auswahl heute ein?

Richard A. Kille: Ich habe 2019 im Vorfeld der Messen Domotex und BAU über 30 Anbieter von Unterlagenmaterialien für Bodenbeläge registriert, die jeweils für sich als einzelne Anbieter eine Produktpalette führen, die verschiedenste Anforderungen erfüllen bzw. mit unterschiedlichen Eigenschaften und Verwendungszwecken beschrieben sind.

FT: Was hat sich technisch an den Produkten geändert?

Kille: Bis Anfang der 1990er-Jahre stand der erhöhte Komfort im Vordergrund. In dieser Zeit haben Korkdämmunterlagen vergleichbare Zwecke für elastische Bodenbeläge erfüllt und wurden zunehmend von Gummigranulatunterlagen ergänzt. Mit Beginn der 1990er-Jahre wurde Mehrschichtparkett in größeren Mengen schwimmend verlegt, und Laminatböden haben Deutschland erobert, ebenfalls schwimmend verlegt. Für mich zeigt sich hier der Ursprung der technischen Weiterentwicklung bei Unterlagenmaterialien, die in diesem Bereich mit der 2 mm dicken PE-Schaumfolie begann.

Eine technische Beschreibung über die Liefermaße hinaus hat sich nur langsam entwickelt, da es für Verlegeunterlagen noch keine normativ geregelten, technischen Spezifikationen gab. Die Industrie hat über den Tellerrand geschaut und erkannt, dass vergleichbare Systeme mit genormten Standards unter anderem im Fahrzeug-, Flugzeug- und Schiffsbau erfolgreich eingesetzt wurden. Daran anknüpfend zeigte sich eine Weiterentwicklung von Unterlagen speziell für den Fußbodenbau.

Zunächst waren die Produkte spärlich mit einem Ü-Zeichen gekennzeichnet und gaben Informationen über Brandverhalten und Emission. Beschreibungen zusätzlicher, reproduzierbarer Leistungsparameter für bestimmte Zwecke waren selten. Zwar wurden Materialien mit verschiedenen Leistungsparametern technisch weiterentwickelt, aber erst heute etablieren sich durch die Anstrengung der Industrie zunehmend technische Spezifikationen und in der Folge normative Anforderungen. Bestes Beispiel ist die DIN EN 16 354, Ausgabe Januar 2019, "Laminatböden - Verlegeunterlagen - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren", die es im Wesentlichen deshalb gibt, weil die Arbeitsgruppen des EPLF und des MMFA Grundlagenarbeit geleistet haben, von der die Fußbodenbranche nun profitiert.

FT: Sollten Unterlagen eher spezialisiert eingesetzt werden oder können moderne Produkte von Bodenausgleich über Trittschallverbesserung bis Wärmedämmung mehrere Anforderungen auf einmal abdecken?

Kille: Die Motivation, Unterlagen einzusetzen, ist im Regelfall die multivalente Eigenschaft einer bestimmten Unterlage oder eines bestimmten Systems. Der Markt bietet technisch ausgereifte Produkte mit Mehrfachfunktion. Wie wäre es mit einer wärmedämmenden und trittschallmindernden, selbstliegenden Stabilisierungsunterlage, die oberseitig mit einem Trockenklebstoff für die Verlegung von 2,5 mm dickem Linoleum konzipiert ist und ohne Bedenken in einem Krankenhausflur eingesetzt werden kann? Der fachversierte Leser weiß, dass hier Anforderungsparameter zusammenkommen, die zurzeit nicht zusammenpassen. Unabhängig davon zeigen die Materialien heute einsatzzweckgebunde multivalente Eigenschaften, wobei es dabei bleibt: Eine Unterlage kann nicht alles.

FT: Parkett, Laminat, Designbelag, Linoleum oder Teppichboden - für alle Belagsarten gibt es Unterlagen. Nach welchen Kriterien kann der Handwerker das passende Produkt einordnen?

Kille: Wer den Anschluss an die Entwicklung in der Fußbodentechnik nicht verpassen möchte, muss sich mit der breiten Palette von Unterlagenmaterialien für Bodenbeläge befassen. Als Erstes sollten die Entscheidungskriterien definiert werden, und nicht selten stellt der Auftraggeber spätestens nach Bekanntwerden der Zusatzkosten die Frage nach dem Zusatznutzen. Dieser muss definiert werden, um dann entscheiden zu können, welches Material einerseits den gewünschten oder angebotenen Zusatznutzen erfüllt, wobei man andererseits den zu verlegenden Bodenbelag nicht außer Acht lassen darf; denn nicht jede Unterlage ist für jeden Bodenbelag geeignet.

Ein Fachberater wird die konstruktiven Anforderungen, die Nutzungsanforderungen und die akustischen Anforderungen kommunizieren, und hier erwarte ich von der Industrie weiter unterstützendes Know-how, so wie dies zum Beispiel seitens des EPLF oder MMFA mit technischen Merkblättern vorgelebt wird.

FT: Erreichen aufkaschierte Unterlagen die gleiche Effektivität wie separate?

Kille: Aufkaschierte Unterlagen müssen nicht die gleiche Effektivität bieten wie separat verlegte. Dies ist auch nicht ihr Ziel. Unterhalb von Bodenbelägen und überwiegend von Bodenbelagselementen stellen aufkaschierte Unterlagen ein System dar, das in der Gesamtheit technisch spezifiziert ist. Der Aufwand, eine separate Unterlage auszuwählen, die möglicherweise zusätzliche und komfortablere technische Eigenschaften bietet als eine aufkaschierte Unterlage, ist größer und bei der Vielfalt der Produkte und Möglichkeiten eine Herausforderung.

FT: Bodenbelagshersteller empfehlen passende Unterlagen. Das ist der Systemgedanke, schränkt aber die Wahl ein. Wenn der Handwerker eigenverantwortlich auswählt, um Kosten zu sparen, wie sieht es dann mit dem Gewährleistungsrisiko aus?

Kille: Nichts ist besser, als dass Hersteller von Bodenbelägen entsprechend geeignete Unterlagenmaterialien empfehlen. Der Systemgedanke schränkt nicht die Wahl ein, denn man kann unter den Systemen frei wählen und bleibt davon frei, Systemkomponenten auszutauschen oder zusammen zu suchen, um sie dann zu einem "eigenverantwortlichen System" zu verarbeiten. Die Überlegung und das Nachdenken über "Was kostet was?" und "Wie geht es billiger?" ist Jahrzehnte alt. Bereits vor 30 Jahren war der Sportsgeist groß, Rollenkork zu verwenden, anstatt eine hochwertige Korkment-Dämmunterlage zu verlegen und zu kleben.

Eines meiner Lieblingsthemen ist die Untergrundvorbereitung, und hier ist mir die Vielfalt der "Objektspachtelmassen", mit denen es billiger geht, bewusst. Wir dürfen gespannt sein, wann es die erste "multifunktionale Objektunterlage" gibt, die preislich alles schlägt, was bisher da war - zu rechnen ist damit! Der Handwerksbetrieb weiß heute sein Leistungsrisiko abzuschätzen und ich kann mir vorstellen, dass zum Beispiel im privaten Wohnungsbau die Suche nach einer geeigneten Unterlage für Bodenbeläge eigenständig erfolgt, wenngleich ich dem Handwerker keinesfalls empfehle, im gewerblichen Objekt einen selbständig zusammengestellten Systemaufbau unterschiedlicher Hersteller einzubauen. Bei Verlegewerkstoffen hat sich der Systemgedanke etabliert, und dies gilt auch für die Kombination von Belägen mit Unterlagenmaterialien.

FT: Wie schätzen Sie die Gefahr ein, im Markt an Unterlagen schlechter Qualität zu geraten?

Kille: Die Gefahr sehe ich weniger. Viel eher wird für einen bestimmten Einsatzzweck nicht geeignetes Material eingesetzt.

FT: Welche Arten von Schäden durch falsch gewählte Unterlagen kennen Sie aus jüngerer Zeit?

Kille: Da wir uns im IFR Köln seit gut 30 Jahren mit Fußbodenschäden auseinandersetzen, kommen natürlich auch Komplikationen und Schäden in der Kombination mit Unterlagenmaterialien mehrfach im Jahr vor. Was die Ursachen angeht, sind der Fantasie keine Grenze gesetzt. Es ist alles dabei, von der falsch herum gelegten Unterlage - z. B. der Druckverteiler einer Stabilisierungsunterlage nach unten - bis hin zu Produkten, die Verfärbungen in Bodenbelägen verursachten.

FT: Sollte aus Sachverständigensicht bei schwimmender Verlegung immer eine systemgerechte Unterlage eingesetzt werden?

Kille: Wird ein Bodenbelag schwimmend verlegt, wird empfohlen, immer eine systemgerechte/-bezogene Unterlage einzusetzen. Hier sehe ich die gleiche Vorgehensweise, wie bei der Klebung von Parkett, elastischen oder textilen Bodenbelägen: den richtigen Klebstoff für das richtige Parkett oder den richtigen Bodenbelag verwenden.

FT: Sind Unterlagen ein Allheilmittel, wenn der Untergrund nicht verlegereif vorbereitet ist?

Kille: Hier wird das große Thema der alternativen Sanierungssysteme angesprochen. Dass in den vergangenen über zwei Jahrzehnten nicht verlegereif vorbereitete Untergründe "beerdigt" wurden, indem als "Sargdeckel" Laminatböden schwimmend verlegt worden sind, ist genauso bekannt, wie die immer wiederkehrende Frage, wie es sein kann, dass es funktioniert. Die anerkannten, technischen Regeln des Fachs VOB/C DIN 18 356 "Parkettarbeiten" und DIN 18 365 "Bodenbelagarbeiten" regeln das mit den ergänzenden Kommentaren und Erläuterungen sowie Merkblättern und Richtlinien zweifelsfrei und eindeutig.

Dennoch ist es praxisbewährt, dass, wenn alle Beteiligten bei der Abwicklung eines solchen Auftrages an einem Strang ziehen und die Risiko- sowie Gewährleistungsträger rechtsverbindlich festgezurrt sind, mit Unterlagenmaterialien "Unmögliches möglich zu machen ist". Dass Unterlagen als Allheilmittel eine fachgerechte Untergrundvorbereitung ersetzen, ist dennoch nicht der Fall. Objektbezogen kennen wir bei Sanierungsobjekten in Bestandsgebäuden Situationen, die es erfordern, neue Bodenbeläge auf nicht tragfähige und verlegereife Untergründe verlegen zu müssen. Hier haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls Unterlagensysteme bewährt, die als entkoppeltes Unterbodensystem in Form von dünnen Träger- und Deckplatten schwimmend verlegt werden, um darauf elastische und textile Bodenbeläge wie auch Mehrschichtparkett zu verlegen.
aus FussbodenTechnik 02/20 (Bodenbeläge)