Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Innenwandfarben und -putzen


Das Umweltbundesamt (UBA) hat für öffentliche Auftraggeber zwei Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Innenwandfarben und Innenraumputzen herausgegeben. Beide basieren auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Innenwandfarben (DE-UZ 102, Ausgabe Januar 2019) beziehungsweise emissionsarme Putze für den Innenraum (DE-UZ 198, Ausgabe Januar 2019).

Der Leitfaden für Innenwandfarben (PDF unter bit.ly/3FBeGiu) schließt aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Produkte aus, die Topf- oder Filmkonservierungsmittel enthalten. Gültig ist er für Dispersionsfarben gemäß VdL-RL 11 (auch in Pulverform), Grundierungen für Wandfarben gemäß DIN EN 13300, Dispersionssilikatfarben gemäß DIN 18363 sowie Farbmischsysteme (Basisfarbe und Pigmentpasten), die zur Verwendung als Wand- und Deckenfarbe im Innenbereich bestimmt sind und nach DIN EN 13300 die Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 bis 3 sowie eine Trockenschichtdicke von < 400 m nach DIN EN 1062-1 aufweisen.

Der Leitfaden für Innenputze (PDF unter
bit.ly/3N8OkqL) stellt zusätzlich zu den Kriterien des Blauen Engels noch Anforderungen an die Geruchsarmut der Produkte. Anwendung findet er auf lösemittelfreie pastöse Putze gemäß DIN EN 15824, Werk-Trockenmörtel gemäß DIN EN 998-1, Lehmputzmörtel gemäß DIN 18947 und stabilisierende Lehmputzmörtel sowie Strukturwandfarben, die zur Verwendung als Innenputz im Innenbereich bestimmt sind und eine Schichtdicke ab > 400 m und/oder eine Mindestreichweite von < 2 m2/l haben.
Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Innenwandfarben und -putzen
Foto/Grafik: Umwelt Bundesamt
Die Leitfäden enthalten die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen.
aus BTH Heimtex 06/22 (Nachhaltigkeit)