SN-Home - 7/07
Baumarkt-Werbeaktion: Rabattwürfeln rechtlich umstritten
Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem Urteil vom 9. März 2007 entschieden, dass das "Große Rabatt-Würfeln" einer Baumarktkette wettbewerbswidrig ist. In den Baumärkten konnten Kunden direkt vor der Kasse würfeln, ob sie auf einen Einkauf 25 %, 15 % oder 5 % Rabatt bekommen. Das OLG sieht es als unlauter an, dass die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware abhängig gemacht wird.