SN-Home - 11/09
Smartsleep: Vorläufiges Insolvenzverfahren
Das Amtsgericht Bonn hat über das Vermögen der
Smartsleep AG das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter für den Anbieter von Wasserbetten und Wellnessprodukten wurde Steuerberater Thomas Steyer, St. Augustin, bestellt. Wie der
Fachverband Wasserbett mitteilt, werde derzeit noch geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.