SN-Home - 12/09

Verwirrung um bausichtliche Zulassung für Kleber und Lacke

Mit der Umsetzung der Parkettnorm DIN EN 14342 zum 1.1.2010 treten Bestimmungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) in Kraft, nach denen nur bauaufsichtlich zugelassene Klebstoffe und Versiegelungen für Parkett verarbeitet werden dürfen. Da es bislang keine zugelassenen Produkte gibt, begehen Verlegebetriebe bei der Verarbeitung zukünftig eine Ordnungswidrigkeit. Ähnliche Pläne hat das DIBt bei Produkten für andere Bodenbeläge ab Mitte 2010.


Der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) versucht derzeit eine Übergangsfrist zu erwirken. Der Verband rät den Verlegern, die Auftraggeber darüber zu informieren, dass sie für die erteilten Aufträge keine zugelassenen Produkte haben. Gleichzeitig sollten sich die Auftraggeber in Berlin beim DIBt darüber informieren, wie die verordnete Zulassungspflicht in der Praxis umzusetzen sei - auf diese Weise soll öffentlicher Druck auf das Institut erzeugt werden.

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