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Bauaufsichtliche Zulassung von Parkett verschoben

Am 3. Februar 2010 gab das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) eine weitere Verschiebung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungspflicht (abZ) für Parkett- und Holzfußböden bekannt. Sie tritt nun am 1. Januar 2011 in Kraft. Die Hersteller sollten so Gelegenheit haben, ihre Produkte fristgerecht zertifizieren zu lassen. Gleiches gilt auch für die zum Einbau verwendeten Parkettklebstoffe und -lacke. Die von verschiedenen Industrie- und Handwerksverbänden kürzlich ausgesprochene Empfehlung an Verlegebetriebe, Kunden ab sofort auf die fehlende Zulassung hinzuweisen und den formalen Zulassungsmangel als Gewährleistungsgrundlage ausdrücklich auszuschließen, ist damit hinfällig.


Demnächst wird auch für textile, elastische und Laminat-Bodenbeläge eine abZ eingeführt. Mit der Umsetzung der EN 14041 wird diese ab Mitte des Jahres 2010 erforderlich sein. Bodenbelagsanbieter und Hersteller von Beschichtungen, Klebstoffen und Verlegeunterlagen für diese Bodenbelagsarten können noch bis zum 13. Februar 2010 Einspruch beim DIBt einlegen.