Um eine einheitliche Datenbasis zu schaffen, darf die zwingend vorgeschriebene Warenbeschreibung für importierte Holzprodukte nur noch metrische Mengenangaben in kg, m, qm oder kbm enthalten. Mengenangaben in Stücken, Kisten oder ähnlichen Einheiten sind nicht mehr zulässig. Die Mengenangaben müssen dem jeweiligen Anteil der einzelnen Holzarten entsprechen, losgelöst von der Gesamtmenge des Produktes. Diese Regelung ist insbesondere für Mehrschichtparkett von Bedeutung.