SN-Home - 9/11
Bett1.de: Szpyt erstinstanzlich verurteilt
Adam Szpyt, früherer Geschäftsführer des Internet-Shops bett1.de und laut Berliner Amtsgericht Tiergarten (Geschäftsnummer (332a DS) 5 WI Js 2798/08 (22/10)) ehemals "faktischer Geschäftsführer von starbett.de ist laut Urteil vom 18. Mai 2011 wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb und strafbarer Werbung gemäß §16 Abs. 1 UWG in zwei Fällen (§ 53 StGB) zur Zahlung von 250 Tagessätzen verurteilt worden.
Das Gericht sieht es, auch aufgrund des Teilgeständnisses von Szpyt, als erwiesen an, dass er Malie-Matratzen angeboten hat, obwohl ihm diese nicht zur Verfügung standen. Er habe damit billigend in Kauf genommen, dass er nicht würde liefern können, so das Gericht. Der Angeklagte hat Rechtsmittel eingelegt und das Verfahren ist jetzt beim Landgericht Berlin anhängig.