SN-Home - 12/11

Textilkennzeichnung: Neue Regelung bringt kaum Veränderungen

Der Bundesverband Farben- und Tapetenhandel weißt auf Neuerungen im Textilkennzeichnungsrecht hin, die zum 8. Mai 2012 in Kraft treten. Am jetzigen Zustand ändere sich allerdings kaum etwas. Die wichtigste Neuerung sei die Vorschrift zu Kennzeichnung von tierischen Materialien wie Leder, Pelz, Federn und Daunen, die bislang ausgeklammert waren. Bezüglich verwendeter Textilfasern bleibe es bei Bodenbelägen und Teppichen bei der Kennzeichnungspflicht für die Nutzschicht.


Die korrekte Kennzeichnung obliege zwar dem Hersteller bzw. Importeur. Der Verband macht jedoch darauf aufmerksam, dass ein Händler nur Produkte verkaufen darf, die den Vorgaben entsprechen. Für Waren, die vor dem 8. Mai 2012 in den Laden kommen, gelte eine Abverkaufsfrist bis zum 9. November 2014.