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Tapetenmagazin Goldkuhle und Goldkuhle Fachmärkte Frick: Insolvenzplanverfahren angestrebt

Die Tapetenmagazin Goldkuhle Handelsges. mbH & Co. KG sowie die Goldkuhle Fachmärkte GmbH Frick für Wand & Boden haben beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des sogenannten Schutzschirmverfahrens nach § 270b der Insolvenzordnung gestellt. Es verlangt ausdrücklich die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, garantiert aber einen dreimonatigen Vollstreckungsschutz gegenüber Forderungen der Gläubiger. Die bisherige Unternehmensleitung bleibt im Amt und behält die volle Kontrolle.


Zum Vorläufigen Sachwalter in dem Verfahren wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestellt. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der beiden Firmen soll er die Möglichkeiten einer geordneten Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens ausloten.

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