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Heidelbergcement: Bundesgerichtshof bestätigt Kartellbuße
Im Kartellverfahren gegen deutsche Zementunternehmen hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Einspruch von
Heidelbergcement gegen den Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2003 rechtskräftig bestätigt. Wegen der überlangen Verfahrensdauer wurde die Strafe jedoch um 8,5 Mio. EUR reduziert. Heidelbergcement muss nur noch 161,4 Mio. EUR zahlen.