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Wandbeläge: Ab 2014 bauaufsichtliche Zulassung erforderlich

Ab 2014 benötigen dekorative Wandbeläge, die in Aufenthaltsräumen zum Einsatz kommen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Darunter fallen laut Eco-Institut Wandbekleidungen in Rollen- und Plattenform (nach Norm EN 15102) auf Kunststoff- oder Korkbasis sowie Glasfaser- und Fototapeten, nicht aber Papiertapeten. Nach Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) sind die Produkte einer Emissionsprüfung flüchtiger organischer Substanzen (VOC) nach dem in Deutschland maßgeblichen AgBB-Schema zu unterziehen.
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