SN-Home - 11/13

Neue Grenzwerte für Lösemittel in Holzlacken, -ölen und -wachsen

Der Lösemittelgehalt (VOC-Gehalt) in Holzfarben, -lacken und -lasuren ist für den Wohnbereich verbindlich begrenzt worden. Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 617 legt fest, dass Produkte mit einem Lösemittelgehalt von über 15 % nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Verbot gilt auch für sensibilisierende Terpene und fruchtschädigendes N-Methylpyrrolidon (NMP) als Inhaltsstoff.

Heinz Brehm, Bundeslehrlingswart im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), erklärt diese Änderungen mit der Anpassung der TRGS an die neue Gefahrstoffverordnung und den Stand der Technik.
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