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Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Lohn

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (VII ZR 241/13) festgestellt, dass Schwarzarbeiter weder einen Anspruch auf Lohn noch auf Ersatz für ihre Arbeitsleistung haben. Schwarzarbeit sei kein Kavaliersdelikt, sonder Wirtschaftskriminalität. Ein entsprechender Vertrag habe daher keine Wirkung. Folglich könne daraus auch kein Anspruch auf Bezahlung erwachsen.
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