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Händler muss bei Mängeln Gutachten bezahlen
Händler müssen Privatgutachterkosten erstatten, wenn Verbraucher damit Produktmängel nachweisen können. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Streit um falsch verlegtes Fertigparkett entschieden (VIII ZR 275/13).
Bei Mängeln müsse der Verkäufer die "zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen“ tragen. Das gilt auch dann, wenn der Käufer danach stattdessen eine Kaufpreisminderung verlangt.