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Neues Widerrufsrecht: „Schnell mal regeln“ wird zum Risiko

Ab heute gilt ein neues Widerrufsrecht im "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“, das fürs bodenlegende Handwerk manche Erschwernisse bringt, Verbrauchern weitergehende Schutzrechte einräumt. Normalerweise dauert die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsabschluss, bei einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sie sich jedoch auf zwölf Monate. Grundsätzlich wird empfohlen, Verträge in den eigenen Geschäftsräumen abzuschließen.

Die relevanten Änderungen plus Musterwiderrufsformular sind unter goo.gl/fyX2tg abrufbar.
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