SN-Home - 8/14
Textilveredler Drechsel: Verfassungsbeschwerde gegen EEG
Nachdem die Klage des bayerischen Textilveredlers
Drechsel gegen die Zahlung der EEG-Umlage vom Bundesgerichtshof auch in dritter Instanz zurückgewiesen wurde, ist nun der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde. Nach einer Mitteilung des
Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie ist aber damit zu rechnen, dass sich das Bundesverfassungsgericht erst 2015 mit dem Fall beschäftigen wird.
Gesamttextil begrüßt das Vorgehen Drechsels, hält sie das Erneuerbare-Energien-Gesetz doch auch in seiner aktuellen Fassung für nicht verfassungskonform und ungerecht. "Für viele im internationalen Wettbewerb stehende Textilunternehmen sind die Stromkosten in Deutschland ein riesiger Wettbewerbsnachteil", so die Präsidentin Ingeborg Neumann. "Die Art der Förderung Erneuerbarer Energien ist in der Sache falsch und ungerecht, da sie ausschließlich über die Belastung des Stromverbrauchs geht. Wir schlagen deswegen eine kombinierte Finanzierung vor, die unter anderem über einen Nachhaltigkeitsfonds funktioniert und die Kosten gerechter verteilen kann."