SN-Home - 10/14

EPLF und FEB: Meinungen zum EuGH-Urteil gehen auseinander

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die deutsche Praxis teilweise für rechtswidrig zu erklären, nach der Bauprodukte zusätzlich zum CE-Zeichen auch noch die bauaufsichtliche Zulassung und das Ü-Zeichen haben müssen, gibt es erste Reaktionen aus der Bodenbelagsindustrie.

Der Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller (EPLF) bezeichnet das Urteil als "Meilenstein auf dem Weg, die nach wie vor in verschiedenen Mitgliedsländern bestehenden Markthemmnisse innerhalb der EU endgültig zu beseitigen." Man selbst habe schon vor Jahren in Gesprächen mit dem für die bauaufsichtliche Zulassung zuständigen DIBt auf solch "disharmonische" Regelungen hingewiesen. Grundsätzlich heißt es: "Der EPLF unterstützt als europäischer Verband ausdrücklich die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes gemäß den geltenden europäischen Verträgen und Regeln des freien Warenverkehrs - für Bauprodukte wie für alle anderen Erzeugnisse."

Der Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB) betont hingegen, dass sich das EuGH-Urteil nur auf drei einzelne Produktgruppen beziehe, nicht aber auf Bodenbeläge. Für diese gelten weiterhin die speziellen deutschen Vorschriften, was der Verband auch begrüßt: "Die FEB-Mitglieder sehen in der aktuellen BauPVO und den ergänzenden Schadstoffregelungen viele Vorteile für die Verbraucher und Bewohner hinsichtlich der Qualität und der Sicherheit der Bodenbeläge. Deshalb gehören VOC Prüfungen für die FEB-Mitglieder seit fast zehn Jahren zum normalen Alltag." FEB-Geschäftsführer Hans Joachim Schilgen meint: "Sicherlich kann über Kosten und aufwändige Dokumentationspflichten diskutiert werden. Aber hinsichtlich Emissionen und der Qualität der Raumluft gibt es keinen besseren Schutz für den Bewohner.“
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