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Ü-Zeichen: DIBt passt Bauregelliste an

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das zusätzliche nationale Anforderungen (Ü-Zeichen) für harmonisierte CE-Bauprodukte zu einer unzulässigen Marktzugangsbeschränkung erklärt, reagiert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt): Die Produktkategorien "Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischem Elastomer", "Wärme-Dämmstoffe aus Mineralwolle" und "Tore, Fenster und Außentüren" sind in der neuen Ausgabe der deutschen Bauregelliste außer Kraft gesetzt worden.

Die Anforderungen des DIBt an Bodenbeläge bleiben allerdings unverändert bestehen.
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