SN-Home - 12/14
Ü-Zeichen: DIBt passt Bauregelliste an
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das zusätzliche nationale Anforderungen (Ü-Zeichen) für harmonisierte CE-Bauprodukte zu einer unzulässigen Marktzugangsbeschränkung erklärt, reagiert das
Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt): Die Produktkategorien "Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischem Elastomer", "Wärme-Dämmstoffe aus Mineralwolle" und "Tore, Fenster und Außentüren" sind in der neuen Ausgabe der deutschen Bauregelliste außer Kraft gesetzt worden.
Die Anforderungen des DIBt an Bodenbeläge bleiben allerdings unverändert bestehen.