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A.S. Création: Ex-Eigentümer beteiligen sich an Bußgeld für französische Töchter
Die ehemaligen Eigentümer der zur
A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften
Société de conception et d’édition (SCE) und
MCF Investissment (MCF) haften nun ebenfalls für das Bußgeld in Höhe von 5 Mio. EUR, das die französische Kartellbehörde im Dezember gegen die beiden Tapetengroßhändler erlassen hatte. Wie A.S. Création mitteilte, wurde mit den Ex-Eigentümern eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der sie sich mit 2,1 Mio. EUR an dem Bußgeld sowie den Anwalts- und Verfahrenskosten beteiligen. Dieser Betrag werde kurzfristig überwiesen und sei unabhängig vom laufenden Einspruchsverfahren.
SCE und MCF wird ein kartellrechtswidriger Informationsaustausch in den Jahren 2006 bis 2010 vorgeworfen. A.S. Création hatte die Mehrheit an den beiden Gesellschaften aber erst im Dezember 2008 übernommen.
Wie die Gummersbacher weiter mitteilten, wurde gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Nach französischem Recht habe dieser aber keine aufschiebende Wirkung auf die Bußgeldzahlung. Diese müsse bis 15. Juni erfolgen.