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EU-Holzhandelsverordnung: Bisher 19 Verwarnungen für Holzimporteure

In Bezug auf die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die fordert, dass der Erstplatzierer die Legalität des in der EU gehandelten Holzes nachweisen muss, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis dato bei rund 220 Marktteilnehmern Kontrollen durchgeführt. In 36 Fällen wurden Nachkontrollen verordnet und in 19 Fällen Verwarnungen ausgesprochen. Jörg Appel (BLE): "Die Branche hat die Herausforderungen der EUTR angenommen und die Umsetzung ist in Deutschland gut angelaufen. Jetzt gilt es letzte Unsicherheiten abzubauen.“