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A.S. Création: Töchter müssen weniger Bußgeld bezahlen
Das Bußgeld in Höhe von 5 Mio. EUR, das die französische Kartellbehörde im Dezember 2014 gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften SCE und MCF verhängt hatte, wurde vom Berufungsgericht in Paris auf 2,1 Mio. EUR reduziert. Das teilte der Vorstand von A.S. Création mit. Gegen den Bußgeldbescheid war im Februar 2015 Einspruch eingelegt worden.
Wie der Gummersbacher Tapetenhersteller weiter erläuterte, wird man in der Bilanz 2016 einen Ertrag und Liquditätszufluss in Höhe von 2,9 Mio. EUR verzeichnen, da das ursprünglich festgesetzte Bußgeld bereits im Konzernabschluss 2014 als Aufwand berücksichtigt worden war. Voraussetzung ist jedoch, dass das Urteil im Berufungsverfahren rechtskräftig wird. Dagegen kann innerhalb eines Monats Revision eingelegt werden.
A.S. Création hatte sich nach eigenen Angaben mit den ehemaligen Eigentümern von SCE und MCF darauf geeinigt, dass diese sich mit 2,1 Mio. EUR an dem von der französischen Kartellbehörde verhängten Bußgeld in Höhe von 5 Mio. EUR beteiligen. Dieser Betrag wurde im Juni 2015 an A.S. Création überwiesen.