SN-Home - 10/16

Sanders kann Anleihe nicht bedienen

Am 22. Oktober 2016 wäre die nächste halbjährliche Zinszahlung auf die Anleihe von Gebr. Sanders fällig geworden. Am 6. Oktober teilte das Unternehmen aber mit, dass man die Kuponzahlung aussetzen werde. Grundlage sei die Genehmigung des Amtsgerichts Bersenbrück, das dem Antrag des Bettwaren-Anbieters auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben hatte, so Sanders. Das Schutzschirmverfahren gewähre der Gesellschaft für einen Zeitraum von drei Monaten die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft, geschützt von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger.
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