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Kartellamt bestraft Möbelhersteller

Das Bundeskartellamt hat seine Verfahren gegen Hersteller von Möbeln wegen verbotener Preisbindung von Händlern abgeschlossen. Gegen die fünf Hersteller Aeris, Hülsta, Kettler, Rolf Benz und Zebra Nord sowie gegen vier verantwortliche Manager wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 4,43 Mio. EUR verhängt.

Die Verfahren wurden aufgrund von Beschwerden durch Händler eingeleitet. In seinen Entscheidungen hat das Kartellamt nach eigenen Angaben besonders klare Konstellationen der vertikalen Preisbindung aufgegriffen. Um die Ladenpreise zu beeinflussen, hätten die Hersteller in diesen Fällen unzulässigen Druck auf preisgünstigere Händler ausgeübt, insbesondere indem sie Liefersperren angedroht und teilweise auch durchgesetzt hätten. Zum Teil haben auch konkurrierende Händler dazu beigetragen, die Einhaltung der Mindestpreise zu überwachen, indem sie Meldungen über "Abweichler" abgegeben und die Hersteller aufgefordert haben, auf die Einhaltung des Preisniveaus zu achten. Auf die Verhängung von Bußgeldern gegen diese Handelsunternehmen wurde in den Verfahren aus Ermessenserwägungen verzichtet.
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