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HDH begrüßt Insolvenzrechtsreform

Der Bundesrat hat die seit gut vier Jahren überfällige Gesetzesnovelle zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts verabschiedet. Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie nahm die "gute Nachricht" erfreut auf: "Die Unternehmen sind jetzt viel besser vor dem Risiko geschützt, erhaltene Zahlungen auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss an einen Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen", sagte Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Bislang war die drohende Rückzahlung damit begründet worden, dass Kunden Zahlungserleichterungen eingeräumt worden waren und den Gläubiger in diesem Zusammenhang unterstellt wurde, von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gewusst und sich so einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft zu haben. "Die jetzige Reform stellt klar, dass die Gewährung von Zahlungserleichterungen allein keine Vorsatzanfechtung mehr begründet." Außerdem reduziert sich die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre.
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