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Bund beschließt neues Bauvertragsrecht
Bundestag und Bundesrat haben die Reform des Bauvertrags- und Gewährleistungsrechts verabschiedet. In Kraft treten soll sie zum 1. Januar 2018. An den Landgerichten werden dann Baukammern zur Pflicht.
Als "großen Erfolg für das Handwerk" wertete der
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass Handwerker nicht mehr für die Nachbesserungskosten haften, wenn sie mangelhafte Produkte verarbeitet haben. Sie können künftig von ihrem Lieferanten neben neuem Material auch den Ersatz der Ein- und Ausbaukosten verlangen.
Überarbeitet wurde auch das Nachtragsrecht: Der Auftraggeber kann zusätzliche Leistungen fordern, auch wenn sie nicht im ursprünglichen Auftrag vereinbart waren. Aber der Auftragnehmer läuft nicht mehr Gefahr, auf den Kosten für diese Arbeiten sitzen zu bleiben, denn er kann künftig 80 % seiner im Nachtragsangebot kalkulierten Mehrvergütung als Abschlagszahlung ansetzen.