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Länder beschließen Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten

Der Bundesrat hat die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung beschlossen. Damit wird die Entsorgung von Hexabromcyclodedecan-haltigen (HBCD) Wärmedämmplatten vermutlich ab 1. August 2017 langfristig gesichert. Die neue Verordnung stuft bestimmte POP-Abfälle wie HBCD-haltige als nicht gefährliche Abfälle ein. Darauf hatte die eigens eingerichtete Aktionsgemeinschaft Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe, der auch der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz angehört, gedrängt.
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