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Forbo: 76,8 Mio. EUR Rückstellungen wegen Kartellverfahren

In einem seit 2013 laufenden Kartellverfahren in Frankreich, das sich gegen Forbo Flooring Systems sowie weitere Mitbewerber richtet, zeichnet sich nach Angaben des Unternehmens ab, dass Forbo Flooring Systems Frankreich mit Einmalkosten in Höhe von 85 Mio. CHF (76,8 Mio. EUR) rechnen muss.
 
Forbo hat die Kartelluntersuchung in Frankreich in seinen Finanzberichten stets als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Das Unternehmen wird jetzt den Sondereffekt vorsorglich zu Lasten des Betriebsgewinns 2017 verbuchen.
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