SN-Home - 10/17

DLW Flooring: Vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung

Die DLW Flooring GmbH hat am 11. Oktober 2017 einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun zum vorläufigen Sachwalter bestimmt. Die Geschäftsführer von DLW Flooring bleiben in voller Verantwortung für das operative Geschäft, teilt das Unternehmen mit. Das Verfahren habe keine Auswirkungen auf das operative Geschäft, das ohne Einschränkungen weiterlaufe.

Der Bodenbelagshersteller hatte bereits ab Dezember 2014 ein Insolvenzverfahren durchlaufen, nachdem der damalige Eigentümer, der US-Konzern Armstrong, die Zahlungen an die deutsche Tochter eingestellt hatte. Neuer Eigentümer wurde im Sommer 2105 die niederländische Fields Group. Seitdem läuft ein Sanierungprozess. "Dieser kommt sehr gut voran und liegt in verschiedenen Bereichen sogar über den Vorgaben des Konzeptes", erklärte jetzt CEO Hans-Norbert Topp. Aber man benötige noch mehr Zeit. Ein kurzfristig aufgetretener Liquiditätsengpass, habe den Antrag auf das Eigenverwaltungsverfahren notwendig gemacht. Erste potentielle Investoren hätten sich bereits gemeldet und Interesse an einer Übernahme von DLW Flooring signalisiert.
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