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A.S. Création: Kartellverfahren gegen französische Töchter doch noch nicht abgschlossen

Die französischen Kartellbehörden haben erfolgreich Einspruch gegen die von einem Berufungsgericht festgesetzte Höhe eines Bußgeldes von 2,1 Mio. EUR für zwei französische Tochtergesellschaften von A.S. Création eingelegt. Wie der Gummersbacher Tapetenhersteller mitteilt, müssen die beiden betroffenen Firmen jetzt entscheiden, ob sie die ursprünglich festgesetzten 5,0 Mio. EUR zahlen wollen oder ob der Fall neu verhandelt werden muss.

Das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld war bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt und aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich auch bezahlt worden. Nach der Reduzierung durch das Berufungsgericht wurden später 2,9 Mio. EUR zurückerstattet. Sollte jetzt das ursprünglich festgesetzte Bußgeld akzeptiert werden, hätte dies keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création. Die Finanzlage würde allerdings durch die Zahlung in Höhe von 2,9 Mio. EUR belastet.
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