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OLG Stuttgart: Bodyguard-Matratze enthält Schadstoffe

Die Aussage "schadstofffreie Matratze" zur Bodyguard-Matratze von bett1.de sei irreführend, stellt das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil fest, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Der Grund: Durch diese Aussage werde beim Verbraucher der Eindruck erweckt, das Produkt sei gänzlich frei von sämtlichen Schadstoff-Belastungen (OLG Stuttgart, Urt. v. 25.10.2018 - Az.: 2 U 34/18).

Das Unternehmen berief sich in seiner Aussage auf den Untersuchungsbefund der Stiftung Warentest, nach dem sich kein Schadstoff im Matratzenmaterial finden lasse wie Weichmacher, Flammschutzmittel oder Pestizide: "Die Bodyguard-Matratze ist sauber."

Das OLG Stuttgart überzeugte diese Argumentation nicht und es verurteilte die Firma zu Unterlassung. Denn unstreitig, so das Gericht, enthalte die Ware der Beklagten Bestandteile wie Antimon, Formaldehyd, Arsen und Quecksilber.
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