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Matratzenkauf: EuGH stärkt Kundenrechte

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 27. März 2019 entschieden, dass die Rückgabe einer Matratze selbst dann möglich ist, wenn bereits die Schutzfolie entfernt worden ist (C-681/17). Konkret ging es um eine im Internet gekaufte Matratze. Der Händler verweigerte die Rücknahme mit der Begründung, dass die Folie bereits entfernt worden sei. Das Luxemburger Gericht entschied nun, dass der Verkäufer die Matratze ähnlich wie bei Kleidungsstücken reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen könne.
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