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Bund will Meisterpflicht wieder einführen
Die große Koalition will die Meisterpflicht für mehrere Handwerksberufe wieder einführen. Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagten in Berlin in einer gemeinsamen Erklärung: "Wir sind überzeugt davon, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert." Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf noch im September 2019 beschließen. In Kraft treten soll die Reform zum Jahreswechsel. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sollen einen Bestandsschutz erhalten und ihr Handwerk weiterhin selbstständig ausüben dürfen.
32 Berufsverbände hatten sich beim Bundeswirtschaftsministerium gemeldet, weil sie die Meisterpflicht wieder einführen wollen. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) hatte bereits im Mai auf der Gemeinschaftstagung des
Bundesverbandes Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) und des
Bundesverband Estrich und Belag (BEB) prognostiziert, dass die Rückvermeisterung für zwölf Gewerke wahrscheinlich sei und genauso ist es gekommen: Linnemann und Bartol wollen einer Koaltionsarbeitsgruppe ein Dutzend Handwerksberufe vorschlagen, darunter Parkettleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Raumausstatter sowie Rollladen- und Sonnenschutztechniker. Jetzt sagt Pakleppa: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen." Im Baubereich komme es besonders auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. "Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung." Der ZDB erwartet nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, so dass die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.