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Galeria Karstadt Kaufhof im Schutzschirmverfahren

Das Amtsgericht Essen hat der Einleitung eines Schutzschirmverfahrens für den Handelskonzern Galeria Karstadt Kaufhof zugestimmt. Das Verfahren schützt in die Krise geratene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger, ohne dass die Betriebe bereits Insolvenz anmelden müssen. Die Geschäftsführung kann das Unternehmen weiter verantwortlich lenken und selbstständig sanieren. Seit dem 18. März 2020 sind sämtliche Warenhäuser des Konzerns im Zuge der Corona-Krise geschlossen. Jede Woche verliert Galeria Karstadt Kaufhof nach eigenen Angaben mehr als 80 Mio. EUR Umsatz, bis Ende April voraussichtlich mehr als eine halbe Milliarde Euro.

Zur Neuausrichtung der innerstädtischen Warenhäuser hatte Gesellschafter Signa in den letzten Monaten bereits mehr als 500 Mio. EUR investiert und in dieser Woche noch einmal weitere 140 Mio. EUR überwiesen. Der Konzern bemühte sich um staatliche Hilfen, eine Einigung mit den Banken kam aber bislang nicht zustande. "Auf eine Lösung können wir aber nicht noch weitere Wochen der Krise warten, sondern müssen jetzt handeln", erklärt Finanzvorstand Miguel Müller.
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