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GD Holz fordert Einhaltung der FLEGT-Regeln von Indonesien

Das indonesische Handelsministerium will ab dem 26. Mai 2020 die Verpflichtung außer Kraft setzen, dass indonesische Holzexporte von einem V-Legal-Dokument begleitet werden müssen. Bislang dürfen sie nur dann genehmigt werden, wenn die Legalität durch das nationale Zertifizierungssystem SVLK nachgewiesen wurde, was damit aufgehoben werden soll. Das Ministerium begründete diese Maßnahme mit der sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Corona-Pandemie. Indonesien ist seit 2016 das bislang einzige Land, das ein erfolgreiches Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreement = VPA) mit der EU abgeschlossen hat. Seit diesem Zeitpunkt können Importeure aus der EU ohne Erfüllung einer eigenen Sorgfaltspflicht Holz mit FLEGT-Lizenz (V-Legal-Dokument) aus Indonesien importieren.

"Wenn in Zukunft die Grundlage für den legalen Herkunftsnachweis fehlen sollte, ist die weitere Umsetzung und Anwendung des FLEGT-Abkommens mit Indonesien gefährdet", so GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel. "Und da der FLEGT-Prozess in vielen anderen Ländern zum Teil weit fortgeschritten ist, würde ein Abweichen von den Regeln ein negatives Beispiel geben." Der GD Holz wie auch der Europäische Holzhandelsverband ETTF setzten daher alles daran, dass das indonesische Handelsministerium seine Verordnung zurücknimmt.
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