SN-Home - 6/20

Neue Meisterprüfungsverordnung für Parkettleger tritt in Kraft

Am 1. Juli 2020 tritt die neue Meisterprüfungsverordnung in den Teilen I und II für das Parkettleger-Handwerk in Kraft (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24, Seite 1078). Wie der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) informiert, haben insbesondere die Digitalisierung und der Gesundheitsschutz die Anforderungen an Parkettleger-Meister verändert. Die Verordnung sei daraufhin handlungs- und prozessorientiert gestaltet worden und berücksichtige jetzt auch aktuelle Aspekte der Nachhaltigkeit. Dies müsse der Prüfling insbesondere beim Meisterprüfungsprojekt in Teil I berücksichtigen, in dem ein Konzept zur Gestaltung eines Parkettbodens oder eines Holzpflasterbodens zu erstellen ist.

Der BVPF und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) haben gemeinsam einen Rahmenlehrplan erarbeitet. Dieser soll ebenfalls ab Juli zur Verfügung stehen.
Stichworte