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Vorgaben und Hilfen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht

Ob Ihr Unternehmen schon dazu verpflichtet ist oder Sie freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen – orientieren können Sie sich dabei an etablierten Standards. Zum Beispiel an denen der Global Reporting Initiative oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex.

Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, mag aufwendig sein. Aber es bringt nachhaltig agierenden Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Denn: Ein Nachhaltigkeitsbericht schafft Vergleichbarkeit und Transparenz nach innen wie nach außen. Intern sorgt er für Orientierung, indem er dabei hilft, Ziele zu definieren, eine passende Strategie zu entwickeln, Schwachstellen und bereits Erreichtes zu erkennen, Entwicklungen aufzuzeigen und über die Kommunikation nach innen für Akzeptanz und Unterstützung in der Belegschaft zu sorgen. Extern ermöglicht er es, verschiedene Interessengruppen über die eigenen Leistung zu informieren und sich auf diese Weise als nachhaltig agierender Hersteller, Händler, Arbeitgeber oder Geschäftspartner zu empfehlen.

Bis auf große, börsennotierte Unternehmen, die aufgrund der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dazu verpflichtet sind, erstellen Firmen solche Berichte bislang freiwillig. Für einige wird sich das demnächst ändern. Denn mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, siehe unten) weitet die EU die nichtfinanzielle Berichtspflicht zu Aspekten der Nachhaltigkeit in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit deutlich aus – sowohl was den Umfang als auch was die Anzahl der betroffenen Unternehmen angeht. Firmen, die dann berichtspflichtig sind, müssen sich schon jetzt Gedanken darüber machen, wie sie den geforderten Nachhaltigkeitsbericht erstellen, welche Informationen sie dafür benötigen und wie sie diese rechtzeitig erfassen können. Nicht-berichtspflichtige Unternehmen müssen mit Anfragen seitens ihrer berichtspflichtigen Geschäftspartner rechnen und sollten sich schon aus diesem Grund ebenfalls mit dem Thema beschäftigen.

Standards helfen und sparen Kosten

Die CSRD verlangt aber nicht nur inhaltliche Berichterstattung, sondern macht auch formelle Vorgaben. Um diese einzuhalten, können sich Firmen an bereits bestehenden Standards für Nachhaltigkeitsberichte orientieren. Diese helfen dabei, die relevanten Daten zu ermitteln, zu strukturieren, aufzubereiten und so darzustellen, dass sie für interne und externe Interessengruppen verständlich und nutzbar sind. Durch die Standardisierung sind die Prozesse zudem wiederholbar, was in den Folgejahren Aufwand und Kosten reduziert.

Zwei Standards sind derzeit besonders weit verbreitet: Größere und international agierende Firmen nutzen primär die Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI SRS, siehe unten); bei kleineren, ausschließlich im deutschsprachigen Raum aktiven Unternehmen, findet häufig der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK, siehe unten) Anwendung. Darüber hinaus existieren noch weitere wie etwa die Sustainable Accounting Standards (SASB) oder das Carbon Disclosure Project (CDP).

Welcher Standard für Ihr Unternehmen der richtige ist, orientiert sich an den spezifischen Gegebenheiten und Erfordernissen. Hilfreich bei der Entscheidung kann der Austausch mit Firmen aus derselben Branche oder mit ähnlicher Struktur und Größe sein, aber auch der Blick auf wichtige Lieferanten, Kunden und Wettbewerber sowie die Einbeziehung von Stakeholdergruppen, um deren Erwartungen aufzunehmen.

Thomas Pfnorr


CSRD verschärft und erweitert die Berichtspflicht ab 2025


Vor dem Hintergrund des Green Deals, der Europa bis 2050 klimaneutral machen soll, und der Bemühungen, in Europa die Kreislaufwirtschaft zum Standard zu machen, erhöht die EU den Druck auf Unternehmen, nachhaltiger zu werden. Ein Mittel ist dabei die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die im Januar 2023 in Kraft getreten ist und nun binnen 18 Monaten von den Mitgliedsländern in nationales Recht übertragen wird. Ziel der „Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ ist es, für mehr interne und vor allem externe Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Firmen, ihrer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Produkte zu sorgen. Die EU erhofft sich, dass Banken und Investoren auf Grundlage der Informationen ihr Geld nur noch in „grüne“ Unternehmen stecken und so den Transformationsprozess vorantreiben. Gleichzeitig können sich Firmen, die nachhaltig agieren und das auch dokumentieren, attraktiver machen für Geschäftspartner, potenzielle Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden.

Bislang waren in der EU bereits Banken, Versicherungen sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (inklusive Tochterunternehmen) im Rahmen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die CSRD erweitert diesen Kreis auf kapitalmarktorientierte (außer Kleinstunternehmen) sowie große haftungsbeschränkte Firmen. Als groß gilt ein Unternehmen, wenn es zwei dieser drei Merkmale erfüllt:
• Bilanzsumme größer als 20 Mio. EUR;
• Netto-Umsatz größer als 40 Mio. EUR;
• mindestens 250 Mitarbeitende.

Nachhaltigkeit auf einer Stufe mit Finanzberichterstattung

Durch die CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Finanzberichterstattung auf eine Stufe gestellt. Die Informationen müssen in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts veröffentlicht werden und den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen. Diese „Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ sollen in ihrer endgültigen Fassung Mitte 2023 vorliegen und die Verständlichkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit der Angaben gewährleisten. Sicher ist, dass Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette sowie genau definierte, überprüfbare Kennzahlen verlangt werden. Schon mit dem ersten Berichtsjahr ist eine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts vorgeschrieben, zunächst mit begrenzter, später mit hinreichender Sicherheit. Tochterfirmen sind grundsätzlich von der Berichtspflicht befreit, es sei denn, sie sind selbst kaptialmarktorientiert oder ihre Risiken und Auswirkungen unterscheiden sich von denen der Mutter.

Auch inhaltlich geht die CSRD über die NFRD hinaus. Um zu entscheiden, welche Aspekte in einem Nachhaltigkeitsbericht behandelt werden müssen, galt für berichtspflichtige Firmen bislang: Hat ein Nachhaltigkeitsthema Auswirkungen auf das Unternehmen und hat die Geschäftstätigkeit gleichzeitig Auswirkungen auf das Umfeld, dann gehörte es in den Bericht. In Zukunft reicht eines dieser Kriterien aus, damit ein Thema in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen werden muss (Doppelte Wesentlichkeit).

Kleinere Firmen können mittelbar betroffen sein

Vorgesehen ist, dass die neuen Richtlinien für bislang bereits berichtspflichtige Unternehmen ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 gelten, für alle anderen großen Unternehmen ein Jahr später. Kapitalmarktorientierte KMU sind frühesten ab dem Geschäftsbericht 2026 betroffen.

Auch wer selbst nicht direkt unter die Regelungen der CSRD fällt, muss damit rechnen, von berichtspflichtigen Lieferanten und Abnehmern Anfragen bezüglich einzelner Nachhaltigkeitskriterien zu erhalten. Zudem kann etwa bei Banken, Investoren, potenziellen Mitarbeitenden, Lieferanten oder Abnehmern durch die CSRD ein Interesse an derartigen Informationen geweckt werden. Daher sollten sich auch nicht-berichtspflichtige Firmen Gedanken darüber machen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.


Global Reporting Initiative setzt internationale Standards


Seit die Global Reporting Initiative im Jahr 2000 erstmals Richtlinien für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts veröffentlicht hat, sind die inzwischen zu den Sustainability Reporting Standards (GRI SRS) weiterentwickelten Vorgaben zum weltweit bekannten und am weitesten verbreiteten Standard geworden. Genauer gesagt, zu einem System miteinander verbundener Standards, die sich in drei Säulen gliedern: universelle Standards, branchenspezifische Standards und themenspezifische Standards (siehe Schaubild 2). Der modulare Aufbau wurde gewählt, um bestehende Standards weiterentwickeln und neue hinzufügen zu können, ohne dass sich die gesamte Struktur verändern muss und Firmen, welche die GRI SRS über einen längeren Zeitraum nutzen, ihre Berichterstattung komplett umstellen müssen. Gedacht ist das System für Unternehmen und Organisationen aller Art, Größe und Branchenzugehörigkeit. Weil es sowohl in der Breite als auch in der Tiefe äußerst umfangreich ist und die Anwendung daher einen vergleichsweise hohen Aufwand erfordert, greifen vor allem große und international agierende Firmen darauf zurück. Weltweit sind es nach Angaben der GRI mehr als 10.000.

Drei Gruppen von Standards

Drei universelle Standards bilden die Grundlage für die Anwendung der GRI SRS; sie sind daher für alle Nutzer verbindlich. Darin geht es zunächst um die Prinzipien der Berichterstattung (GRI 1), anschließend um allgemeine Informationen zur Organisation des Unternehmens, seiner Strategie, Integrität und Führung sowie die Einbindung von Stakeholdern und die Vorgehensweise bei der Berichterstattung (GRI 2). Im GRI 3 werden schließlich die als wesentlich einzustufenden Themen bestimmt, also jene, über die später berichtet werden muss. Denn nicht alle themenspezifischen Standards sind für jedes Unternehmen relevant. Wesentliche Themen sind dabei definiert als „Themen, die die wichtigsten Auswirkungen der Organisation auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen darstellen, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte“. Für die Auswahl wird ein Prozess empfohlen, vorgeschrieben ist er nicht.

Dabei helfen sollen auch die branchenspezifischen Standards (GRI 11 bis 13). Sie sind die jüngste Ergänzung zu den GRI SRS, wurden erst 2021 eingeführt und legen die wesentlichen Themen für einzelne Branchen fest. Bislang liegen spezifische Standards für die drei Branchen Öl und Gas, Kohle sowie Landwirtschaft/Aquakultur/Fischerei vor. Nach und nach sollen weitere hinzukommen: Konkrete Planungen gibt es für insgesamt 40, darunter die Herstellung von Textilien/Bekleidung – mit hoher Priorität –, Baumaterialien (mit Ausnahme von Holz und Stahl), chemischen Erzeugnissen (einschließlich Kunststoffen), Gebrauchsgüter für den Haushalt (einschließlich Möbel) sowie für Logistik, Verpackung, Hoch-/Tiefbau und den Handel.

Sind die wesentlichen Themen entweder nach GRI 3 oder – soweit vorliegend – nach den branchenspezifischen Standards bestimmt, wird es konkret mit den themenspezifischen Standards, welche die drei Elemente der Nachhaltigkeit Ökonomie (GRI 201 bis 207), Ökologie (GRI 301 bis 308) und Soziales (GRI 401 bis 418) abdecken. Für den Nachhaltigkeitsbericht wählt das Unternehmen aus den insgesamt 31 Standards diejenigen aus, die seine wesentlichen Themen betreffen, und führt anhand der darin enthaltenen Vorgaben die Berichterstattung aus.

Leitfäden zu allen Standards

Die Nutzung der GRI SRS ist kostenlos. Zu allen Standards gibt es Leitfäden, die bei der Berichterstattung helfen und auch in einer deutschen Übersetzung vorliegen. Darüber hinaus bietet die Global Reporting Initiative Unterstützung bei der Erstellung eines GRI-konformen Nachhaltigkeitsberichts an. Eine externe inhaltliche Prüfung der gemachten Angaben ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Neben der eigenen Publikation beispielsweise als Nachhaltigkeits- oder Teil des Geschäftsberichts, konnten die Berichte in der Vergangenheit in der GRI-Datenbank veröffentlicht werden. Das ist aktuell nicht mehr möglich, das Verzeichnis mit zuletzt mehr als 60.000 Einträgen wurde vom Netz genommen. Gegenwärtig wird der Registrierungsprozess überarbeitet.

GRI SRS – Vor- und Nachteile
+ umfassend
+ international anerkannt
- hoher Aufwand
- Datenbank mit veröffentlichten Berichten ist offline


Deutscher Nachhaltigkeitskodex als „kleine“ Lösung


Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) entstand unter Federführung des Rats für Nachhaltige Entwicklung, wurde 2011 veröffentlicht und in der Folgezeit sukzessive aktualisiert und erweitert. Firmen und Organisationen können ihn unabhängig von Größe, Rechtsform oder Sitz verwenden; in der Praxis wird er vor allem im deutschsprachigen Raum genutzt. Der DNK ist nicht so umfangreich wie die Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI SRS). Allerdings bezieht er diverse nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der GRI sowie der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Vier Bereiche bilden den Rahmen für den DNK: Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. Ihnen sind insgesamt 20 Kriterien zugeordnet, zu denen ein Unternehmen berichten muss. Quantitativ geschieht das anhand von 29 weltweit genutzten Leistungsindikatoren nach GRI oder von 16 nach EFFAS, die unterschiedliche Berechnungsmethoden zulassen. (Siehe Schaubild 3.)

Daten auch für zusätzliche Berichterstattung

Die Erklärung erfolgt nach dem Comply-or-explain-Prinzip: Entweder kann ein Unternehmen die Informationspflicht zu einem Indikator erfüllen (englisch: comply). Oder es kann es (noch) nicht und muss dies dann begründen und erklären (englisch: explain). Dass zu einem Indikator keine Daten vorliegen, bedeutet daher nicht, dass keine DNK-Erklärung erstellt werden kann. Optional können dem Bericht außerdem ergänzende Inhalte hinzugefügt werden, nämlich zur Berichterstattung im Sinne des CSR­-Richtlinie­ Umsetzungsgesetzes (CSR-­RUG), des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und der EU Taxonomie.

Zu welchen Themen die Erklärung Informationen enthalten muss, kann von Firma zu Firma unterschiedlich sein. Entscheidend dafür ist beim DNK der Grundsatz der Doppelten Wesentlichkeit ergänzt um die Stakeholderperspektive. Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Nachhaltigkeitsthemen in die Erklärung gehören, wenn sie entweder in die Kategorie Outside-in-Perspektive (Themen, die mit Chancen oder Risiken für den Geschäftsverlauf, den Jahresabschluss oder die Lage des Unternehmens verbunden sind (Unternehmensrelevanz)) oder in die Kategorie Inside-out-Perspektive (Themen, auf welche sich die Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens wahrscheinlich positiv oder negativ auswirken (Nachhaltigkeitsrelevanz)). Zusätzlich dazu verlangt der DNK auch Angaben zu Aspekten, die in Zusammenhang mit der Stakeholderperspektive (Themen, die von zentralen Stakeholdern als wesentlich definiert werden (Stakeholderrelevanz)) stehen.

Erklärung mittels Datenbank

Die eigentliche Erstellung der Erklärung erfolgt mit Hilfe einer Datenbank, die auch eine Auswahl an Vorlagen bietet. Über sie werden Texte und Daten eingegeben und eingereicht. Das Team des DNK prüft die Angaben auf formale Vollständigkeit und weist gegebenenfalls auf Lücken hin. Für die inhaltliche Bewertung oder eine Prüfung auf rechtliche Konformität müssen bei Bedarf externe Umweltgutachter oder Wirtschaftsprüfer beauftragt werden; diese Leistungen gehören nicht zum Service des DNK. Ist schließlich alles vollständig, erhält das Unternehmen die Freigabe zur Veröffentlichung.

Diese erfolgt ebenfalls in der DNK-Datenbank. Das hat den Vorteil, dass sämtliche Erklärungen zentral, öffentlich und kostenfrei eingesehen werden können. Damit sind sie leicht vergleichbar und es besteht die Möglichkeiten, von anderen zu lernen sowie Entwicklungen über mehrere Berichtsjahre hinweg zu verfolgen. Außerdem können Unternehmen ihre DNK-Erklärung für den eigenen Nachhaltigkeits- oder Geschäftsbericht, die Öffentlichkeitsarbeit, in der Kommunikation mit Kunden und Lieferanten oder als internes Steuerungsinstrument nutzen. Beschränkungen gibt es dabei nicht. Wichtig ist aber der Hinweis, dass es sich beim DNK nicht um eine Zertifizierung handelt.

Die Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes, die Nutzung der Datenbank inklusive der Veröffentlichung der Erklärung sowie die Unterstützung durch das Team sind kostenlos. Einen guten Überblick über die Ziele des DNK, die Kriterien und das Verfahren enthält der Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex, den Sie als PDF herunterladen können.

DNK – Vor- und Nachteile
+ niedrigschwelliger Einstieg
+ kostenfrei
+ Datenbank mit veröffentlichten Erklärungen
- international von geringer Bedeutung


Mehr Infos im Internet

- Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) der EU
- Global Reporting Initiative (in englischer Sprache)
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex
- Carbon Disclosure Project (in englischer Sprache)
- Sustainable Accounting Standards Board (in englischer Sprache)
Vorgaben und Hilfen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht
Foto/Grafik: Shutterstock
Vorgaben und Hilfen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht
Foto/Grafik: SN Verlag
Schaubild 1: Umsetzung der CSRD bis 2029
Vorgaben und Hilfen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht
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Schaubild 2: Die Struktur der GRI SRS
Vorgaben und Hilfen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht
Foto/Grafik: SN Verlag
Schaubild 3: Die Struktur des DNK
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