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Lieferketten-Standard (nicht nur) für die Chemiebranche

Ein von der Initiative Chemie3 entwickelter Standard soll Firmen aus der Chemieindustrie bei der Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette helfen. Brauchbar sind die Informationen auch für Unternehmen anderer Branchen.

Mit dem in Deutschland seit Jahresbeginn 2023 gültigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der auf europäischer Ebene in der Vorbereitung befindlichen Corporate Sustainability Due Diligence Directive nimmt der Gesetzgeber Unternehmen hinsichtlich ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten in die Pflicht. Und das nicht nur innerhalb des eigenen Betriebs, sondern entlang der gesamten Lieferkette. Daraus ergeben sich unter Umständen große Herausforderungen etwa hinsichtlich der Beschaffung von Informationen oder der Einführung geeigneter Strukturen und Maßnahmen.

Unterstützung erhalten Firmen aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie von Chemie3, einer Initiative des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) und des Bundesarbeitgeberverbands Chemie (BAVC). Gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen hat sie den „Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung“ entwickelt – einen Handlungsrahmen und Ziele für die menschenrechtliche Sorgfalt, heruntergebrochen auf die spezifischen Anforderungen der Chemiebranche. Gedacht ist der Standard für Firmen jeder Größe, aber vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen mit eher begrenzten Ressourcen dürfte er hilfreich sein.

Einführung und Umsetzung in fünf Modulen

Der Standard ist modular aufgebaut. Modul I beschäftigt sich mit der Formulierung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und dem Aufbau einer Governance-Struktur. Im Modul II werden die Anforderungen an ein Risikomanagement und die Inhalte einer Risikoanalyse erklärt. Darauf aufbauend erläutert Modul III die Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe sowie der Wirksamkeitsprüfung. Das Modul IV widmet sich der Implementierung eines wirksamen Beschwerdemechanismus. Die Dokumentation der Maßnahmen, Fortschritte und Ergebnisse sowie die Berichterstattung darüber sind das Thema des fünften Moduls.

Von Chemie3 ist außerdem der Leitfaden „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement für mittelständische Unternehmen der chemischen Industrie“ erhältlich. Wie im Branchenstandard sind die in ihm enthaltenen Informationen auch für Firmen aus anderen Wirtschaftszweigen anwendbar.

Der Leitfaden und die Module sind als kostensloses PDF auf der Webseite der Initiative erhältlich (siehe unten). Begleitdokumente wie Checklisten oder Praxishilfen stehen allerdings nur den Mitgliedern von BAVC, IGBCE und VCI zur Verfügung.


Kostenlos als PDF erhältlich

Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung
Leitfaden „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement für mittelständische Unternehmen der chemischen Industrie“
Lieferketten-Standard (nicht nur) für die Chemiebranche
Foto/Grafik: Chemie3