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Infos und Unterstützung zum Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit 2023, inzwischen schon für Firmen ab 1.000 Beschäftigten – aber indirekt auch für deren (kleinere) Zulieferer. Diverse Institutionen informieren über die Vorgaben und helfen bei der Umsetzung.
Während auf EU-Ebene momentan noch um ein europäisches Lieferkettengesetz gerungen wird, ist das deutsche Pendant bereits seit 2023 in Kraft. Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten – etwa Verbot von Kinderarbeit, Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit, Freiheit von Diskriminierung, Arbeitsschutz, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, Recht zur Bildung von Gewerkschaften – sowie umweltbezogene Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten. Direkt betroffen von den Regelungen sind inzwischen Firmen ab 1.000 Beschäftigten.
Auf indirektem Wege können aber auch kleinere Unternehmen davon betroffen sein: Nämlich dann, wenn sie „unmittelbarer Zulieferer“ einer Firma sind, die dem LkSG unterliegt. Konkret kann das bedeuten, dass ihre Kunden Informationen für die eigene Risikoanalyse anfragen. Unter Umständen wird verlangt, Kontrollmechanismen vertraglich festzulegen oder sich einem Lieferantencodex zu unterwerfen. Kommt es in der Lieferkette zu Verletzungen der Vorgaben, können Abnehmer ihre Zulieferer dazu auffordern, sich gemeinsam mit ihnen um Abhilfe zu bemühen.
Egal ob direkt oder indirekt betroffen: Wir haben für Sie eine Reihe von Angeboten im Internet zusammengestellt, die Ihnen die Grundlagen des LkSG vermitteln und bei der Umsetzung, beispielsweise bei der Erstellung einer Risikoanalyse, hilfreich sein können.
Lieferkettengesetz in Deutschland und Europa
Das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, oder kurz Lieferkettengesetz beziehungsweise LkSG, ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es schreibt Firmen in Deutschland vor, „menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden“.
Die Sorgfaltspflichten umfassen:
• Einrichtung eines Risikomanagements,
• Festlegung betriebsinterner Zuständigkeiten,
• Abgabe einer Grundsatzerklärung,
• Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern,
• Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
• Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens,
• Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei unmittelbaren Zulieferern,
• Dokumentation und Berichterstattung.
Direkt betroffen von den Regelungen waren zunächst Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland, zum 1. Januar 2024 wurde die Grenze auf 1.000 herabgesetzt. Weil das Gesetz die gesamte Lieferkette umfasst, hat es aber auch Auswirkungen auf Zulieferer, etwa bei der Verankerung von Präventionsmaßnahmen oder der Umsetzung von Sorgfaltspflichten. Indirekt betroffen sein kann daher jedes Unternehmen, das ein direkt betroffenes beliefert – unabhängig von der eigenen Größe.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Firmen Bußgelder bis zu 800.000 EUR oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für die Überwachung des Lieferkettenmanagements ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Während das deutsche LkSG bereits Gültigkeit hat, lässt ein europaweites Lieferkettengesetz noch auf sich warten. Geplant sind Regelungen, die über die in Deutschland geltenden hinaus gehen. Unter anderem sollen bereits Firmen ab 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 150 Mio. EUR betroffen sein. Daran entzündet sich Kritik aus der Wirtschaft, die zudem eine überbordende Bürokratie befürchtet. Allerdings gibt es aus diesem Kreis auch Stimmen, die eine EU-Regelung begrüßen würden. Einerseits versprechen sich die Befürworter davon mehr Chancengleichheit innerhalb Europas, wo gegenwärtig noch unterschiedliche Standards gelten. Andererseits sehen sie in einem europäischen Gesetzt eine Möglichkeit, sich gegen Billigware vor allem aus Asien zu wehren, die häufig nicht unter Einhaltung strenger Vorschriften produziert wird.