SN-Home - 2/07
Faus Group: Unilin muss alle entstandenen Kosten übernehmen
Nachdem das Hamburger Landgericht die einstweilige Verfügung gegen
Faus aufgehoben hat, gab der spanische Laminatboden-Produzent eine offizielle Stellungnahme ab. Wie das Unternehmen mitteilt, sei das vorläufige Rechtsmittel von
Unilin erwirkt worden, ohne das Gericht über alle für diesen Fall relevanten Einzelheiten und Fakten zu informieren. Aufgrund der einstweiligen Verfügung musste Faus bekanntlich die auf der
Domotex gezeigten Muster entfernen. Nach Mitteilung der Spanier hat das Hamburger Landgericht diesen Beschluss nicht nur aufgehoben, sondern darüber hinaus Unilin zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Außerdem sei entschieden worden, dass Unilin ''die der Firma Faus aus diesem Verfahren entstandenen Kosten übernehmen muss''. Ursprünglich hatten die beiden Hersteller eine ''Patent-Cross-Licence'' unterzeichnet. Diese Vereinbarung wurde aber hinfällig, nachdem Unilin durch den US-amerikanischen
Mohawk-Konzern übernommen wurde. Nach fehlgeschlagenen Verhandlungen sah sich Faus ''gezwungen, ein Verfahren gegen Unilin wegen Patentverletzungen des Embossed in Register/Bevel-Edge-Verfahrens anzustrengen''. Unilin hat sich zu dem Gerichtsentscheid noch nicht geäussert.