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Bauaufsichtliche Zulassung von Parkettklebstoffen und -lacken: Verbände empfehlen Ausschluss aus der Gewährleistungshaftung

Ab dem 1. März unterliegen gemäß einer Verfügung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auch Parkettklebstoffe und -lacke einer bauaufsichtlichen Zulassung. Aufgrund nicht ausreichender Kapazitäten beim DIBt ist aber eine Zertifizierung der Produkte bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Werden sie nach dem 1. März verarbeitet, kann dies rechtlich als Sachmangel gewertet werden. Der Industrieverband Klebstoffe, die Chemisch-Technische Arbeitsgemeinschaft Parkettversiegelung, der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik und der Bundesverband Estrich und Belag empfehlen Verlegebetrieben daher, die Kunden auf diese Rechtslage hinzuweisen und den formalen Zulassungsmangel als Gewährleistungsgrundlage ausdrücklich auszuschließen.