SN-Home - 4/10

Urteil: Heilversprechen bei Matratzen sind unlauter

Die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb ist erfolgreich gegen zwei Matratzenhersteller vorgegangen, die mit unlauteren Heilversprechen für ihre Produkte geworben hatten, teilt der Essener Fachverband der Matratzen-Industrie mit. In der Werbung für ihre Kissen, Matratzen und Matratzenauflagen hatten die Hersteller behauptet, der Verbraucher könne auf ihnen im Schlaf abnehmen. Die Landgerichte Kassel und München beschieden, dass derartige Behauptungen wettbewerbswidrig und irreführend sind, die Wirkungsweise der Produkte ist nicht hinreichend belegt. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen, die eine wissenschaftliche Absicherung suggerieren, müssen sich auf korrekte Studien stützen.
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