Der Industrieverband Klebstoffe (IVK) und die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) haben daher eine gemeinsame Situationsbeschreibung und Handlungsanleitung erarbeitet und an ihre Mitglieder versandt. Die Kernaussagen: Es liegt nur ein temporärer Rechtsmangel vor, der sich automatisch bei Zulassungserteilung auflöst und aus dem sich keine Gewährleistungsansprüche ableiten lassen. Verarbeiter sollten nach Absprache mit dem Lieferanten dem Auftraggeber die aktuelle Situation objektiv darlegen.