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Ab 2013 geänderte Deklarationspflicht für gefährliche Stoffe in Bauprodukten

2013 tritt eine neue EU-Verordnung zur Vermarktung von Bauprodukten in Kraft. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung muss dann auch eine Deklaration vorliegen, die "besonders besorgniserregende" Inhaltsstoffe ausweist. Dadurch wird das bestehende Auskunftsrecht der Bauplaner, Verarbeiter und Verbraucher in eine Pflichtangabe der Hersteller umgewandelt. Die Regelung gilt für alle im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukte.
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