"Entsprechende Auflagen zur Kontrolle der Ammoniakemission geräucherter Hölzer sind in den Zulassungsbescheiden enthalten“, sagte Wolfgang Misch, Referatsleiter Gesundheits- und Umweltschutz. Umgesetzt wird dabei der vom Sachverständigenausschuss Gesundheits- und Umweltschutz im DIBt empfohlene Emissionsgrenzwert für Ammoniak von 100 Mikrogramm/m3.