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ZVPF: Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts betrifft die Mitglieder

Der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) weist darauf hin, dass Mitte des Jahres das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Kraft tritt: Die Beförderung von Bauabfällen wird künftig erlaubnispflichtig. Voraussichtlich werden die Neuregelungen des Gesetzes auch Auswirkungen für Parkett- und Bodenlegerbetriebe haben. Seitens des Gesetzgebers wurde eine handwerkerfreundliche Umsetzung zugesagt. Es sei derzeit noch nicht absehbar wie die neuen Vorschriften die Verfahrensweise in der Praxis ändern werden. Voraussichtlich werde es Übergangsfristen geben, so ZVPF-Geschäftsführer Edgar Leonhardt.
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