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Mindestlöhne für Maler bis 2013

Für das Malerhandwerk wird die Mindestlohnregelung vorerst bis zum 30. April 2013 fortgeschrieben. Ab dem 1. Juli 2012 liegt die Vergütung im Tarifgebiet West einschließlich Berlin bei 12 EUR/Std. für Gesellen. Im Tarifgebiet Ost und für ungelernte Arbeitnehmer beträgt der Stundensatz 9,75 EUR.


Ende 2011 hatte das Bundesarbeitsministerium festgestellt, dass die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung haben.

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