Auslöser des Verfahrens waren Beschwerden von Fachhändlern. Von ihnen wurde strikte Einhaltung der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) gefordert, unter Androhung schlechterer Konditionen bis hin zur Vertragsauflösung. TTS konnte der Kartellrechtsverstoß nachgewiesen werden. Das Unternehmen hat die Bereitschaft zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärt.