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Einzelhandel: Etappensieg für Lastschriftverfahren

Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) und der Handelsverband Deutschland (HDE) setzen sich schon seit Jahren für den Erhalt des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) ein, das vor allem durch die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsraums (SEPA) in seinem Weiterbestand gefährdet ist. Aktuell konnten hierbei wichtige Fortschritte erzielt werden. So sieht das am 8. November vom Bundestag verabschiedete SEPA-Begleitgesetz vor, dass die ELV-Nutzung bis zum 1. Februar 2016 unverändert möglich ist. Lastschriften, die mittels einer Zahlungskarte ausgelöst werden, können danach weiterhin über das DTA-Verfahren eingereicht und verarbeitet werden.
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